Unsere Leistungen
Das bieten wir unseren Mitgliedern
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kompetente Beratung in allen Fragen der Wohnungswirtschaft
(z. B. Miet-, Bau-, Steuer- und Nachbarrecht) -
Hilfe bei der Bewirtschaftung von Häusern und der Ermittlung von Mieten
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Verkauf von zeitgemäßen und rechtssicheren Vordrucken für den Abschluss von Mietverträgen für Wohnungen und Gewerbeobjekte
Kostenloser Download Selbstauskunft zur Vorlage beim Mieter (pdf-Dokument zum ausdrucken) -
Schriftwechsel mit Mietern, Mieterbund, Anwälten, Behörden und sonstigen Dienststellen
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objektive Beratung bei allen Fragen rund um das Wohneigentum
(z.B. Kauf, Steueraspekte, Sorgen mit Handwerkern, Ärger mit dem Verwalter, Schwierigkeiten in der Eigentümerversammlung) -
sachkundige Hilfe für Hauseigentümer unter anderem in Sachen Steuern, Gebühren, Abgaben, Beiträge
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Unterstützung bei Fragen rund um das Nachbar-, Bau- oder Erbrecht und weiteren Rechtsgebieten oder auch das Grundbuch
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umfangreiches Serviceangebot über unsere Kooperationspartner
- einen kostenlosen Index-Rechner und viele Infos zu weiteren Themen auf der Serviceseite www.vermieterservice-oldenburg.de
- Wohnklima-Messgeräte (mit Schimmelwarner) zum attraktiven Vorzugspreis
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beim Thema Mietkaution auf der sicheren Seite sein dank der Kooperation von Haus & Grund Oldenburg mit der Hausbank München
=> mehr Informationen
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Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Haus & Grund Oldenburg Sie ausnahmsweise nicht vertreten kann, sobald es um Auseinandersetzungen mit anderen Mitgliedern des Vereins geht (insbesondere in Fragen des Nachbarschaftsrechts; dies gilt nicht, wenn das andere Mitglied Ihr Mieter ist). Dazu sehen wir uns in diesen Einzelfällen gezwungen, um mögliche Interessenkonflikte zu vermeiden. Es kann zu einer Situation kommen, in der Sie ausnahmsweise (!) bereits mit der außergerichtlichen Interessenswahrnehmung auf ihre Rechnung einen externen Rechtsanwalt beauftragen müssen. Mitglieder, die bei Roland Rechtsschutz versichert sind, sollten in diesem Zusammenhang bedenken, dass Ihnen für solche außergerichtlich entstehenden Anwaltskosten kein Deckungsschutz gewährt wird. Denn auch in einem solchen Sonderfall greift der Schutz der Police nur für die gerichtliche Interessenvertretung. |