Das energetische Zeugnis Ihrer Immobilie: Energieausweis zum Vorzugspreis
Mitglieder von Haus & Grund Oldenburg können bei der Erstellung von Gebäudeenergieausweisen von der langjährigen Kooperation mit Brunata Minol profitieren.
Bei der Suche nach Wohnungen und Häusern gewinnt der Energiebedarf schon seit Jahren an Bedeutung. Schon 2007 wurde zur besseren Vergleichbarkeit der Gebäudeenergieausweis eingeführt. Er ist für den Verkauf ebenso verpflichtend wie für die Vermietung, muss spätestens bei der Besichtigung vorgezeigt werden und darf nicht älter als zehn Jahre sein. Verkäufer wie Vermieter, die gegen die zuletzt 2021 noch einmal verschärften Regeln verstoßen, riskieren teure Bußgelder.
Die gute Nachricht ist: Mitglieder von Haus & Grund Oldenburg profitieren bei der Erstellung der Energieausweise von einer Kooperation mit dem renommierten Anbieter Brunata Minol.
Reicht ein Verbrauchsausweis, oder ist ein Bedarfsausweis nötig?
Verbrauchsbasierter Energieausweis: Günstige verbrauchsbasierte Energieausweise, die auf den Daten der letzten Heizkostenabrechnungen basieren, sind zulässig für alle Gebäude ab fünf Wohnungen, oder für Gebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die nach 1977 gebaut oder gemäß der 1. Wärmeschutzverordnung vom 11.09.1977 energetisch modernisiert wurden.
Bedarfsbasierter Energieausweis: Ein bedarfsbasierter Energieausweis wird auf Grundlage auf der Beschaffenheit der Gebäudehülle sowie der Heizungsanlage erstellt. Der ermittelte Energiebedarf ist unabhängig vom Verhalten der Bewohner.
Die exklusiven Mitglieder-Konditionen bei Brunata Minol im Überblick:
Diese Preise sind gültig für Mitglieder von Haus & Grund sowie Leistungen bis zum 31.03.2024. Die Erstellung des Energieausweises erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen des GEG (Gebäudeenergiegesetz). Bestellmöglichkeiten und weitere Informationen finden Sie hier: Bei Fragen hilft das Minol Expertenteam „Energieausweis“ unter:
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