Energieanbieter in der Pflicht: Neuer Ansatz für Heizungsmodernisierung

Entlastung von Verbrauchern

In der Debatte um ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) fordert eine Verbände-Allianz jetzt eine komplett neue Systematik: Anstatt die Verbraucher für den verstärkten Einsatz klimaschonender flüssiger und gasförmiger Energieträger verantwortlich zu machen, sollen künftig Hersteller und Lieferanten in die Pflicht genommen werden.

Der Absatz von Heizungen ist in Deutschland auf den niedrigsten Stand seit 15 Jahren gefallen. Der Grund: Das aktuelle Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch als „Heizungsgesetz“ bekannt, ist keineswegs modernisierungsfördernd. Denn seine individuelle Verpflichtung zum Einsatz von 65 Prozent Erneuerbarer Energie führt bei Menschen, die ihre Heizung erneuern, in vielen Fällen zu höheren Energiekosten als vor der Modernisierung. Die klimapolitischen Ziele im Gebäudesektor können so nicht erreicht werden. Das will eine Verbände-Allianz aus den Bereichen Energieversorger und Immobilienwirtschaft jetzt ändern: Statt die Verbraucher zu verpflichten, nach einer Heizungsmodernisierung sofort hohe Anteile erneuerbarer Energien zu nutzen, sollten Energieproduzenten bzw. -lieferanten zunehmend klimaschonende gasförmige oder flüssige Energieträger in den Markt bringen. Die Erneuerbaren-Quote sollte anfangs moderat sein und dann jährlich steigen, so dass die Klimaziele für Gebäude gemeistert werden können.

Modernisierungen werden attraktiver – Bürokratie wird reduziert

„Mit einer Erneuerbaren-Quote für gasförmige und flüssige Energieträger verpflichten wir die Inverkehrbringer und ermöglichen so einen echten Paradigmenwechsel in der Wärmegesetzgebung. Verlässlicher Klimaschutz wird über eine verbindliche Quote grüner Moleküle im Wärmemarkt organisiert – nicht über komplexe, kleinteilige Einzelvorgaben für Heizungsmodernisierer“, erläutert Dr. Andreas Stücke, Hauptgeschäftsführer beim Deutschen Verband Flüssiggas. Aus Sicht von Dr. Kai Warnecke, Präsident von Haus & Grund Deutschland, werden Investitionen in die energetische Modernisierung zumindest der Gebäude, bei denen die Umstellung auf eine klimaneutrale Wärmeversorgung nicht möglich ist, so deutlich attraktiver: „Wer weniger Energie verbraucht, spart auch Geld.“

Der Ansatz würde bei Umsetzung die bisherige bürokratische Komplexität des GEG reduzieren und die Planungssicherheit beim Klimaschutz dagegen erhöhen, so Prof. Christian Küchen, Hauptgeschäftsführer beim en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie. „Erneuerbare Energien kämen unabhängig vom Fortschritt der Heizungsmodernisierung in den Markt. Die Klimaschutzwirkung würde in der Gesamtbilanz den bereits geltenden Vorgaben des GEG entsprechen. Wir reduzieren also nicht den Klimaschutz, sondern machen Heizungssanierungen attraktiver.“ Zu der Allianz zählen außerdem die Verbände UNITI und MEW.

Der Vorschlag betrifft insbesondere Gebäude, bei denen die Modernisierung einer Gas- oder Ölheizung ansteht. In vielen Fällen ist es aus finanziellen oder technischen Gründen nicht möglich, die Versorgung komplett auf eine Wärmepumpe oder Fernwärme umzustellen. Deutschlandweit gibt es allein rund 5,5 Millionen Gebäude mit Öl- oder Flüssiggasheizung. Weitere 13 Millionen Heizungen sind ans Gasnetz angeschlossen. Nach Einschätzung der Branche besteht erhebliches Potenzial, das Angebot an klimaschonenden Gas- und Heizölvarianten gegenüber dem heutigen Niveau auszuweiten.

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6 Dauer der Datenspeicherung

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7 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- sowie beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

 

8 Widerruf von Einwilligungen

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Der Zusendung unseres Newsletters können Sie auch durch Anklicken des Abmeldelinks im Newsletter widersprechen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

 

9 Bestehen eines Beschwerderechts

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).

Aufsichtsbehörde:
Barbara Thiel
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Prinzenstraße 5
30159 Hannover

 

10 Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertrags erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

 

11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

14 Datenquellen

Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben, verarbeiten wir ebenso wie von sonstigen Dritten zulässigerweise an uns übermittelte Daten. Zum anderen erheben wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Branchen- und Schuldnerverzeichnisse, Handelsregister, Presse).

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