Die wichtigste Frage nach dem peinlichen Altpapier-Reinfall: Wer soll das bezahlen?

Haus & Grund Oldenburg kämpft gegen eine verbraucherfeindliche Kostenverteilung

Ob das Minus am Ende die geschätzten 400.000 Euro beträgt oder noch mehr, dürfte die Zeit zeigen. Entscheidender wird sein, dass die Gebührenzahler nicht für den geplatzten Versuch der Stadt Oldenburg draufzahlen müssen. Derzeit ist aber genau das geplant. Darauf lassen jedenfalls Volker Trautmanns Äußerungen schließen.

Idee für die Tonne: Der Plan der Stadt Oldenburg, durch Übernahme der Altpapiersammlung für mindestens stabile Gebühren sorgen zu können, ging kräftig nach hinten los. Das Resultat wird ein gehöriges Minus sein.

Idee für die Tonne: Der Plan der Stadt Oldenburg, durch Übernahme der Altpapiersammlung für mindestens stabile Gebühren sorgen zu können, ging kräftig nach hinten los. Das Resultat wird ein gehöriges Minus sein. - Foto: nemo1963 / fotolia.de

Von Lambert Janssen

Wenn „gut gemeint“ das Gegenteil von „gut“ ist, dann haben es Politiker der Stadt Oldenburg sehr gut gemeint, als sie gegen große politische Widerstände nach sehr kon-troverser Diskussion die bisher von Privaten betriebene Altpapiersammlung kommunalisieren (also übernehmen) wollten. Sie versprachen sich und den Bürgern, dass die Abfallgebühren wegen der Einnahmen aus diesem Geschäft gesenkt werden könnten, weil optimistisch bis zu 500.000 Euro Gewinn eingeplant wurden.

Die „Tonnenwende“ kam nicht ins Rollen

Auf jeden Fall könnten die Einnahmen die Gebühren stabilisieren und damit eine Erhöhung vermeiden. Die „Tonnenwende“ kam aber nicht so recht ins Rollen. Die Bürger zogen nicht mit, sondern blieben zu einem großen Teil den bisherigen (privaten) Abnehmern treu. Die erhofften Einnahmen konnten nicht erzielt werden.

Nachdem die Stadt vor dem Verwaltungsgericht eine Niederlage einstecken musste und das Oberverwaltungsgericht eine gütliche Einigung anregte, zog sie sich aus der Altpapiersammlung zurück. Der heftig umstrittene Einstieg der Stadt Oldenburg in die Papierentsorgung als alleiniges Unternehmen nach Verdrängung des bisherigen Unternehmens ist Geschichte. Der Rat der Stadt hat den Ausstieg beschlossen. In Zukunft wird Altpapier ausschließlich von Privatunternehmen eingesammelt und die Stadt erhält von ihnen eine Ausgleichszahlung in noch unbekannter Höhe.

Damit ist die Sache aber nicht beendet. Denn nun gilt es, die finanziellen Folgen zu beziffern und zu bewältigen.
Der Einstieg in die Papiersammlung hat erhebliche Kosten verursacht. Es wurden neue und teure Fahrzeuge angeschafft und Tonnen eingekauft, die noch eingelagert werden, weil sie nicht abgenommen wurden. Außerdem wurde Personal für diese zusätzliche Aufgabe eingestellt. Dazu kommen noch die Kosten für die rechtlichen Auseinandersetzungen.

Schwer nachprüfbare Schätzung der Stadt

Die Stadt hat sich bislang nur sehr eingeschränkt zu den finanziellen Auswirkungen geäußert. Auf Nachfrage hieß es nur sehr pauschal, man rechne mit einem Verlust von 400.000 Euro. Für die Öffentlichkeit sind diese Zahlen nicht nachprüfbar, weil noch kein Abschluss vorliegt und die Kosten nicht detailliert ausgewiesen sind. Es darf mit guten Gründen angenommen werden, dass der Verlust noch höher sein wird. Jetzt stellt sich nicht nur die Frage, was mit Personal und Material geschehen soll, sondern auch, wie das bezahlt werden soll.

Volker Trautmann als Chef des Abfallwirtschaftsbetriebes hat lediglich mitgeteilt, der Verlust sei in den Gebühren „eingepreist“. Das bedeutet im Klartext, dass alle Gebührenzahler dafür aufkommen und dass die Gebühren ohne diese Verluste niedriger wären. Damit kann es nicht sein Bewenden haben.

Eigentümer und Mieter haben Anspruch auf nachprüfbare und vollständige Offenlegung der Kosten des aufgegebenen Einstiegs in die Papiersammlung. Dabei geht es nicht um partei­politische Schuldzuweisungen. Man war sicherlich bemüht, eine preisgünstige und zuverlässige Abfallbeseitigung als öffentliche Daseinsvorsorge zu bieten.

Ob und wie die Stadt im Rahmen des Kommunalverfassungsrechts Dienstleistungen an sich zieht und damit private Unternehmen ausschließt, ist die politische Entscheidung der Mehrheit des Rates, die als Abschluss eines demokratischen Willensbildungsprozesses auch von denen zu akzeptieren ist, die anderer Meinung sind. Das Urteil darüber mag jeder Wähler bei der Kommunalwahl im September mit seiner Stimmabgabe fällen.

Hier und jetzt geht es aber um Wahrung und Schaffung von Vertrauen in öffentliche Daseinsvorsorge und um die Transparenz von Gebührenerhebungen. Die Stadt ist in der Pflicht, Voraussetzungen und Folgen ihrer Entscheidung für alle Betroffenen, also die Gebührenzahler, transparent zu machen. Es ist nicht Wunsch, sondern Anspruch, wenn wir wissen wollen, was mit unseren Gebühren geschieht.

Bisher ist die Frage offen, wie die Verluste ausgeglichen werden sollen. Sie können aus dem Gebührenhaushalt gezahlt werden oder aus allgemeinen Haushaltsmitteln. Nutzern, die die städtische Papiersammlung nicht in Anspruch genommen haben, weil sie keine Tonne der Stadt angenommen haben, wird vermittelt werden müssen, dass sie für etwas zahlen müssen, was sie nicht wollten.

Klage-Kosten höher als ein möglicher Ertrag

Klärung kann nur die Politik bringen. Gerichtliche Aufklärung durch Klagen von Gebührenzahlern ist für das Jahr 2016 schon aus Zeitgründen nicht mehr zu erreichen. Die Bescheide können wegen Ablauf der Klagefrist nicht mehr angefochten werden. Abgesehen davon stehen die Kosten für den Einzelnen in keinem Verhältnis zum Ergebnis. Bei Klageerhebung sind mindestens 105 Euro an die Gerichtskasse zu zahlen. Die mögliche Gebührenreduzierung für 2017 wird weit darunter liegen.

Der Autor dieser Kolumne, Lambert Janssen, ist 1. Vorsitzender von Haus & Grund Oldenburg - Foto Kolumnenkopf: Foto- und Bilderwerk Sven Seebergen - www.bilderwerk.org

Zurück

Cookie-Hinweis

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen. Wenn Sie nachfolgend zustimmen, werden alle Einstellungen aktiviert.

Cookie-Einstellungen