Forderung: Die Freibeträge müssen steigen!

Symbolbild Erbschaftsteuer: Letzter Wille wird verfasstFoto:Jeanette Dietl / AdobeStock

Bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer werden nun für Immobilien höhere Werte berücksichtigt. Darum sind auch höhere Freibeträge nötig. Darauf haben wir über unseren Landesverband hingewiesen.

Über unseren Landesverband haben wir mit Schreiben vom 9. März 2023 beim Zentralverband von Haus & Grund darauf hingewiesen, dass eine Anpassung der Freibeträge dringend angeraten ist.

Im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2022, das Anfang Dezember 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet worden ist, wurden die Bewertungsvorschriften für Immobilienvermögen bei der Erbschafts- und Schenkungsteuer geändert. Seit dem 1. Januar 2023 erfolgt nunmehr die Bewertung von Immobilien nach aktuellen Verkehrswerten.

Wesentlich höhere Steuer zu entrichten

Nach unseren Feststellungen der letzten Jahre mit der Bewertungsstelle des hiesigen Finanzamts lagen die ermittelten Werte durchweg ca. 30 bis 40 Prozent unterhalb des (künftig maßgeblichen) Verkehrswerts. Die nun geltende Regelung hat also zur Folge, dass die Erben in Zukunft unter Berücksichtigung der jetzigen Freibeträge eine wesentlich höhere Erbschaftsteuer zu entrichten haben.

Die zurzeit geltenden Freibeträge sind seit 2009 unverändert. Wenn nunmehr durch die Änderung der Bewertungsvorschriften ca. 30 bis 40 Prozent mehr an Erbschaftsteuer auf die Erben zukommen, ist es nach unserem Verständnis ein Gebot der Fairness, auch die Freibeträge anzuheben.

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 02/2023 vom 25. Mai 2023).

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