Janssens Kolumne: Klimaschutz in Oldenburg?

Kolumnenkopf: Janssens Kolumne

Es ist gesellschaftlicher Konsens, dass die gegenwärtige Klimaveränderung – anders als die vergangenen (etwas beim Abschmelzen der Eiszeitgletscher) – von Menschen wesentlich durch CO₂-Eintrag in die Atmosphäre verursacht ist. Daraus folgt, ebenfalls als gesellschaftlicher Konsens, dass Menschen ihr Verhalten ändern sollen und müssen.

Einzelüberlegungen statt stimmigem Plan

Nicht nur die Bundes- und Landespolitik mit vielen Gesetzen, Forderungen und auch Förderungen, sondern auch die Kommunen sehen sich hier in der Pflicht. Die Stadt Oldenburg hat nach intensiven Vorarbeiten ein umfangreiches Klimaschutzkonzept als Klimaschutzplan beschlossen. Dabei handelt es nicht um einen einheitlichen Plan oder zusammenhängende Rechtsvorschriften, sondern um viele Einzelüberlegungen, Aufträge und Vorstellungen, die noch in eine geschlossene Form überführt werden sollen.

Beteiligung der Mieter politisch unerwünscht

Was uns an dem Konzept stört und nicht hingenommen werden kann, ist die völlige Missachtung der Eigentümerbelange. Schließlich sind sie es, die für die Kosten aufkommen müssen. Dass Mieter an der Verbesserung des Energiestandards finanziell zu beteiligen sind, gilt politisch als unerwünscht.

Haus & Grund nicht einmal angeschrieben

Bei der Vorbereitung sind wir als größter Zusammenschluss von Wohneigentümern nicht einmal angeschrieben worden. Dass man große Wohnungsbauunternehmen konsultiert hat, ist nicht bekannt und erscheint wenig wahrscheinlich. Nicht einmal die kommunale Wohnungsbaugesellschaft GSG scheint einbezogen worden zu sein. Sachverstand und Interessenwahrnehmung durch Eigentümer hätte die Planer wohl auch zu sehr gestört.

Rechtliche Möglichkeiten der Stadt beschränkt

Bis 2035, also in 12 Jahren , soll Oldenburg klimaneutral sein. Die Wohnungseigentümer sollen dazu am meisten beitragen durch das Verbot von Verbrennern als Heizung. Das Ziel ist hochgesteckt, der Weg dazu unklar. Die rechtlichen Möglichkeiten der Stadt sind beschränkt. Sie kann in neuen Bebauungsplänen zwar ein Brennerverbot durchsetzen, wenn sie bei der Erschließung neuer Gebiete einfach keine Gasleitung vorsieht.

Keine Befugnisse bei Bestandsgebäuden

Bei bestehenden Gebäuden ist das der Kommune mit ihren Befugnissen nicht möglich. Hier können Landes- oder Bundesgesetze – etwa das Klimaschutzgesetz des Bundes vom 25.06.2021 und das Niedersächsische Klimagesetz vom 28.06.2022 mit der Photovoltaikpflicht – greifen. Aber diese Gesetze gelten auch unabhängig von Vorstellungen der Stadt über künftige Klimaneutralität.

Wird die Stadt ihrer Vorbildfunktion gerecht?

Interessant wird sein, ob die Stadt der Vorbildfunktion der öffentlichen Hand gerecht werden kann oder will, die vom Klimaschutzgesetz des Bundes (im 5. Abschnitt) eingefordert wird. Ihr Gebäudebestand scheint derzeit alles andere als vorbildlich. Jedenfalls wird ein guter Energiestandard nicht behauptet. Vielleicht kommt dann das große Erwachen und die Einsicht, dass politische Ziele sich auch an wirtschaftlichen Gegebenheiten zu orientieren haben.

Hohe Anforderungen als Investitionsbremse

So oder so: Es kommen auf Eigentümer erhebliche Kosten zu, ob sie wollen oder nicht. Wie sie die Kosten aufbringen, wird nicht gefragt. Der Eigentümer ist ohnehin reich (so der Irrglaube). Die Folge von übersteigerten Anforderungen kann sein, dass Investoren es sich mehrfach überlegen, Wohnungen zu bauen. Dann wäre der CO₂-Ausstoß begrenzt, aber Wohnungen fehlen.

Kolumnenkopf: Satzbaustein, Foto Janssen: Foto- und Bilderwerk / www.bilderwerk.org

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 02/2023 vom 25. Mai 2023).

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