Fälle des Grauens: der notorische Mietnomade

Symbolbild Mietnomade: leere GeldbörseFoto: vegefox.com / AdobeStock

Als abschreckendes Beispiel aus der Vermietungspraxis stellen wir Ihnen den Fall eines notorischen Mietnomaden vor, der schon mehrere unserer Mitglieder getäuscht hat – und geben Tipps zum Schutz vor Mietbetrügern.

Ein wichtiger Hinweis vorab:

In der folgenden Beschreibung ist unter anderem von Suizidgefährdung die Rede. Leiden Sie selbst an Suizidgedanken? Dann suchen Sie sich dringend Hilfe. Sie können sich beispielsweise unter den Telefonnummern 08 00 / 111 0 111 und 08 00 / 111 0 222 an die Telefonseelsorge wenden. Die Berater sind rund um die Uhr erreichbar. Der Anruf ist anonym, kostenlos und wird weder von der Telefonrechnung noch vom Einzelverbindungsnachweis erfasst.

Eigentlich sollte es selbstverständlich sein, die Zahlungsfähigkeit eines Mietinteressenten durch geeignete Maßnahmen vor Abschluss des Mietvertrags und insbesondere vor Aushändigung der Wohnungsschlüssel zu überprüfen. Regelmäßig werden daher seitens der Vermieter eine Mieterselbstauskunft und eine Bonitätsprüfung durch Haus & Grund verlangt. Entsprechende Muster stellen wir unseren Mitgliedern gern zur Verfügung.

Wiederholungstäter sorgt für erhebliche Schäden

Wiederholt wurden nun aber bedauerlicherweise Mitglieder von Haus & Grund in Oldenburg durch denselben Mieter getäuscht und durch dessen falsche Versprechungen von ihrem Vorhaben, die Zahlungsfähigkeit dieses Mietinteressenten vorab durch uns prüfen zu lassen, abgebracht. In den hier bekannten Fällen verursachte der Mieter einen erheblichen Schaden durch Mietausfall und Rechtsverfolgungskosten. Zuletzt vereitelte der Mieter die Räumung durch den Gerichtsvollzieher unter Hinweis auf eine Suizidgefährdung.

Strafverfahren wegen Einmietbetrugs läuft noch

Das Versprechen des Mietinteressenten, die Miete ein Jahr im Voraus zu zahlen, ist kein geeigneter Hinweis auf die Zahlungsfähigkeit. Das Strafverfahren gegen den Mieter (unter anderem wegen wiederholten Einmietbetrugs, nicht nur in den hier bekannten Fällen) läuft noch. Es bleibt zu hoffen, dass weitere Vermieter verschont bleiben.

Wir empfehlen Vermietern folgende Sicherheitsmaßnahmen, um das Risiko von Fällen wie diesem möglichst zu minimieren:

  • Prüfung des Personalausweises des Mietinteressenten / Prüfung des Wohnsitzes,
  • umfassende Selbstauskunft,
  • Bonitätsauskunft der Schufa/Creditreform über Haus & Grund sowie
  • Kaution in bar.

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 02/2023 vom 25. Mai 2023).

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