Update: die Mietspiegelreform in Oldenburg

Symbolbild Mietspiegel: Luftbild von OldenburgFoto: malopo / AdobeStock

Die Vorbereitung zur (rechtlich vorgeschriebenen) Einführung eines Mietspiegels laufen auf Hochtouren. Die Befragung ist mittlerweile abgeschlossen. Am 1. Januar 2024 soll die Preisübersicht erscheinen.

Gerne informieren wir Sie an dieser Stelle über den aktuellen Stand der Mietspiegelreform vor Ort.
Zu Erinnerung: In Oldenburg gibt es bislang keinen Mietspiegel. Dies ist bei Mieterhöhungen nach § 558 BGB oft problematisch, da zur Begründung des Erhöhungsverlangens meist auf drei Vergleichsmieten nach § 558 a BGB zurückgegriffen werden muss, die sich regelmäßig nur mit größerer Anstrengung finden lassen.

Mietspiegelpflicht ab 50.000 Einwohnern

Mit dem Mietspiegelreformgesetz wird ein Mietspiegel in Städten mit mehr als 50.000 Einwohnern verpflichtend, also auch in Oldenburg. Hier soll der qualifizierte Mietspiegel zum 1. Januar 2024 kommen. Seit Mitte Februar ist die Befragung der Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter abgeschlossen. Insgesamt gab es 4.333 Rückmeldungen.

Gute Rücklaufquote für die Befragung

Die Rücklaufquote bei den 2.655 befragten Mieterinnen und Mieter lag bei 56,7 Pro-zent. Bei den Vermieterinnen und Vermietern mit kleineren und Kleinstbeständen betrug die Quote 74,1 Prozent. Hier wurden 2.925 Wohnungen vermieterseitig angefragt. Bei der Befragung ist somit eine gute Rücklaufquote erzielt worden. Die Auswertung erfolgt durch das von der Stadt mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragte ALP Institut.

Nach Erarbeitung des Entwurfs des qualitativen Mietspiegels werden wir diesen zusammen mit den anderen Akteuren in der nächsten Arbeitskreissitzung am 4. Juli 2023 erörtern.

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 02/2023 vom 25. Mai 2023).

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