CO₂-Kosten: Online-Rechner freigeschaltet
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Seit 1. Januar 2023 gelten bekanntlich neue Regeln für die Umlagefähigkeit der CO₂-Kosten auf Mieter. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat dazu jetzt eine Berechnungshilfe zur Berechnung und Aufteilung der CO₂-Kosten zwischen Mieter und Vermieter im Internet freigeschaltet. Mit diesem Hilfsmittel sollen Vermieter sowie Mieter, die einen eigenen Gas- oder Wärmeversorgungsvertrag haben, die neuen Vorschriften leichter umsetzen können.
Hier finden Sie die Berechnungshilfe:
Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 03/2023 vom 3. Juli 2023).