Erbschaftsteuer: Verfassungsklage aus Bayern

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Bayern hat Verfassungsklage gegen die Regelungen zur erbschaftsteuerlichen Bewertung von Immobilien eingereicht. Wie berichtet, war Ende letzten Jahres versucht worden, die seit 14 Jahren gleich hohen Freibeträge an die Erhöhung der Bewertungsmaßstäbe anzupassen. Dafür gab es im Bundesrat aber keine Mehrheit. Deshalb nun - wohl auch mit Blick auf die Landtagswahlen im Herbst 2023 - der Vorstoß aus Bayern.

Bundesweite Anhebung der Freibeträge ein Muss

Die Anhebung der Freibeträge ist auch eine Forderung von Haus & Grund. Die bayerische Forderung nach regionalen Freibeträgen und Steuersätzen ist jedoch problematisch, denn das Problem massiv angestiegener Immobilienwerte „auf dem Papier“ ist ein bundesweites. Deshalb ist die bundesweite Anpassung der Freibeträge angesichts der Immobilienpreisentwicklung und der neuen Bewertungsregeln ein Muss.

Der Ortsverein Oldenburg hatte sich bereits zu Anfang des Jahres über den Landesverband beim Zentralverband für deutliche Forderungen zur Anhebung der Freibeträge eingesetzt (wie in der Maiausgabe dieses digitalen Rundbriefs berichtet).

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 03/2023 vom 3. Juli 2023).

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