Schattenseite: Wenn die Solaranlage blendet

Foto: Herr Loeffler / AdobeStock

Mitunter kommt es durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage zu Lichtreflexionen. Die Nachbarn können dadurch – wie durch einen Spiegel - unangenehm geblendet werden. Geht von einer Photovoltaikanlage eine solche Blendwirkung auf das benachbarte Wohnhausgrundstück aus, dass dessen Nutzung wesentlich (!) beeinträchtigt ist, hat der Nachbar einen Anspruch auf Beseitigung dieser Störung.

Die klagenden Nachbarn hatten sich über Blendungen im Garten, auf der Terrasse, im Wohnzimmer nebst Essbereich und Flur beschwert – nach einem Sachverständigengutachten auch zu Recht. Das Landgericht Frankenthal gab daher der Klage der Nachbarn auf Unterlassung dieser Störung statt (Urteil vom 12. August 2022, Az.: 9 O 67/21). Die Spiegelung sei annähernd so hell wie der Blick in die Sonne selbst und eine Blendung führe zu zeitweisen Einschränkungen der Sehfähigkeit und zu einer Nachbilderzeugung, so die Gutachterin.

Eine derartige Hinderung an der normalen beziehungsweise beschwerdefreien Nutzung der Wohnung und der zugehörigen Terrasse und des Gartens müsse nicht hingenommen werden, urteilte das Gericht.

Es kommt auf den Grad der Beeinträchtigung an. Dies zeigt im Vergleich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Urteil vom 14. Juli 2022, Az.: 8 U 166/21). Das Gericht hielt nach Einschaltung eines Sachverständigen das Ausmaß der Lichtreflexionen für nicht erheblich, da die störenden Lichtreflexionen nur an weniger als 20 Stunden im Jahr aufträten, die sich auf rund 60 Tage verteilten. Auch wurde bei einem Ortstermin eine Aufhellung in den Räumen des Nachbarn festgestellt, aber keine Blendung.

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 04/2023 vom 30. August 2023).

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