Wärmeplanung: Kommunen in der Pflicht

Foto: finecki / AdobeStock

Am 16. August 2023 wurde der von der Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und dem Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgelegten Entwurf eines Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz) vom Bundeskabinett beschlossen. Haus & Grund hatte zuvor eine Stellungnahme abgegeben.

Mit dem Gesetz werden die Grundlagen für eine flächendeckende Wärmeplanung geschaffen. Es verpflichtet die Länder, sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden. Die Länder können diese Verpflichtung auf die Gemeinden übertragen. Der Regierungsentwurf wird jetzt in den Bundestag eingebracht und an die Ausschüsse verwiesen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats. Es soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

Haus & Grund hatte fristgerecht eine Stellungnahme eingereicht. Darin forderte der Eigentümerverband, dass neue Anforderungen im Gebäudeenergiegesetz an Einbau und Umrüstung von Heizungen nur in Kommunen Anwendung finden dürfen, in denen eine kommunale Wärme- und Energieplanung vorliegt und verbindlich umgesetzt wird, sodass eine hinreichende Sicherheit für die Investitionsentscheidungen der Eigentümer, aber auch für die Wärme-, Gas- und Stromverteilnetzbetreiber besteht. Kritisch gesehen wird, dass die Umsetzung klimapolitischer Ziele und Maßnahmen im Rahmen der Bauleitplanung erfolgt und damit die zu erfüllenden Aufgaben der Planungsverwaltung erweitert werden sollen. So reiht sich der Gesetzentwurf in eine Vielzahl gesetzgeberischer Vorhaben ein, die letztlich in der städtebaulichen Planung der Kommunen umgesetzt werden müssen. Haus & Grund sieht ein erhebliches Überforderungspotenzial für die Städte und Gemeinden in der praktischen Umsetzung all dieser Aufgaben, da den kommunalen Bau- und Planungsämtern dafür nicht ausreichend viel qualifiziertes Personal zur Verfügung steht. Daher müssen die anstehenden Aufgaben mit einer entsprechenden Personal- und Finanzausstattung für die Kommunen versehen werden und es muss eine angemessene Priorisierung der unterschiedlichen planerischen Anforderungen erfolgen.

Die Stellungnahme im Einzelnen:

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 04/2023 vom 30. August 2023).

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