Kommt die Baumschutzsatzung 2.0?

Foto: kevin / AdobeStock

Die Stadt Oldenburg möchte ihre Baumerhalt- und -entwicklungsstrategie vorstellen. In einem Gespräch von Haus & Grund mit Robert Sprenger, Leiter des Amtes für Umweltschutz und Bauordnung der Stadt Oldenburg, wurde deutlich, dass die Stadt den Austausch suchen möchte. Sie ist weit davon entfernt, eine Baumschutzsatzung durch die Hintertür in die Welt zu setzen. Eigentümern soll vielmehr die Möglichkeit geboten werden, sich über das Vorhaben zu informieren und sich persönlich in die Diskussion vor Ort einzubringen.

Die Möglichkeit dazu besteht bei folgenden Veranstaltungen:

  • Mittwoch, 21. Februar 2024, 18 Uhr:
    Kulturzentrum PFL (Peterstraße 3)
  • Donnerstag, 22. Februar 2024, 18 Uhr:
    Foyer der IGS Kreyenbrück (Brandenburger Straße 40)
  • Mittwoch, 28. Februar 2024, 18 Uhr:
    Mensa der Oberschule Ofenerdiek (Lagerstraße 32)
  • Montag, 4. März 2024, 18 Uhr:
    Aula des Gymnasiums Eversten Oldenburg / GEO (Theodor-Heuss-Straße 7)

Vor den Veranstaltungen besteht jeweils ab 17 Uhr die Möglichkeit eines geführten Spaziergangs mit Mitarbeitern der Stadtverwaltung rund um den Veranstaltungsort. Anhand des dortigen Altbaumbestands soll über die Möglichkeiten des Erhalts und der Entwicklung von Bäumen gesprochen werden.
Hier können Sie das Informationsblatt der Stadt Oldenburg zu diesem Thema herunterladen:

Die Stadt Oldenburg gibt auf ihrer Internetseite zudem einen Überblick, welche Bäume bereits ohne eine besondere Baumschutzsatzung geschützt sind:

Übrigens: Vom 1. März bis zum 30. September dürfen in der freien Natur und Landschaft Hecken und Gebüsche sowie außerhalb des Waldes stehende Bäume nicht zurückgeschnitten, gerodet oder beschädigt werden, da sie zu dieser Zeit zum Beispiel als Brutplatz von Vögeln oder Nahrungsquelle zahlreicher Insektenarten dienen. Allerdings bleiben beispielsweise schonende Form- und Pflegeschnitte auch während der Schonfrist erlaubt.

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 01/2024 vom 5. Februar 2024).

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