Service: Infos zu Kabelanschluss und Glasfaser
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Am 30. Juni 2024 endet die Übergangsfrist: Danach können Vermieter die Kosten für das Kabelfernsehen endgültig nicht mehr als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen. Vermieter müssen also handeln, wenn sie am Ende nicht auf den Kosten für das TV-Signal sitzen bleiben wollen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, auf die Änderung der Rechtslage zu reagieren. Dabei müssen Vermieter sowohl das vertragliche Verhältnis zu ihren Mietern als auch die Vertragsbeziehung zu ihrem Kabelnetzanbieter im Blick behalten.
Das Infoblatt INFO.58 von Haus & Grund Deutschland gibt einen Überblick über die Handlungsoptionen. Es behandelt unter anderem auch Aspekte wie den Glasfaserausbau und das Bereitstellungsentgelt.
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Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Rundbrief von Haus & Grund Oldenburg (Ausgabe 01/2024 vom 5. Februar 2024).