Abstimmung am 22. Februar 2026: Baumschutz gerne, aber bitte ohne Satzung

Es gibt gute Gründe, bei der Abstimmung am 22. Februar für die Abschaffung der Baumschutzsatzung für die Stadt Oldenburg zu stimmen. Baum- und Klimaschutz funktionieren auch ohne diese zusätzliche Bürokratie - und vermutlich sogar besser.

Foto: Photographee.eu / AdobeStock

Als Haus- und Grundeigentümer-Verein Oldenburg e.V. treten wir seit nunmehr 120 Jahren für den Erhalt und den Schutz des Haus- und Grundeigentums ein. Wir vertreten überwiegend private Eigentümer und so genannte Kleinvermieter, die in Deutschland eine tragende Säule des Mietwohnungsmarktes sind. Es sehen zwar nicht alle über 4.000 Mitglieder unseres Vereins die Baumschutzsatzung kritisch oder wollen sie abschaffen. Doch ein erheblicher Anteil lehnt sie als Eingriff in das Eigentum ab.

Womöglich Bumerang für den Baumschutz?

Sind wir wirklich all die Jahre ohne Satzung so schlecht gefahren? Die Bedeutung gerade alter Bäume für den Klimaschutz ist unbestritten. Verbotspolitik ist unserer Meinung nach aber der falsche Weg. Es wird auch so schon immer stärker in die Eigentumsrechte eingegriffen. Die Baumschutzsatzung belastet Grundstückseigentümer und -eigentümerinnen. Das könnte dazu leicht führen, dass diese sich bevormundet fühlen. Und dann schrecken sie möglicherweise davor zurück, neue Bäume zu pflanzen oder bestehende in den Schutzbereich hinwachsen zu lassen. So würde die Satzung sogar zum Bumerang für den Baumschutz.

Auf öffentlichen Flächen mussten viele Bäume weichen

Wir können zudem nicht erkennen, dass es in privaten Gärten in den letzten Jahrzehnten in erheblichem Maße zu Baumverlusten gekommen ist. Es sind vor allem Baumfällungen auf öffentlichen Flächen, die auffallen. Beispiele dafür gibt es reichlich, etwa:

  • beim Fliegerhorst (durch die Kampfmittelräumung),
  • an der Hunte beim Deichschutz,
  • beim Bahn- und Straßenausbau,
  • bei sonstigen Infrastrukturmaßnahmen oder
  • bei öffentlichen Großbauten (wie zuletzt die Platanen beim Stadtmuseum).

In Anbetracht der Tatsache, dass Klimaveränderungen nicht erst seit gestern zu beklagen sind, ist es erstaunlich, dass die Stadt Oldenburg erst jetzt ein gesamtstädtisches Klimaanpassungskonzept erstellen wird. Es soll übergeordnete Themen wie Wassermanagement, Entsiegelung, Verkehrsflächen und Stadtgrün berücksichtigen. Es wurde endlich erkannt, dass hier Handlungsbedarf besteht – und das unserer Meinung nach vor allem abseits privater Wohnhäuser.  

Von öffentlicher Hand wurde bei manchen Flächenentwicklungen und Großprojekten bisher zu wenig Rücksicht genommen auf öffentliches schattenspendendes Grün oder Bäume. Wer vom Bahnhof kommend zwischen Jugendherberge, LzO und EWE-Arena steht, wird diesen Befund gerade im Sommer schnell teilen können. Eine Selbstverpflichtung des Baumerhalts bei städtischen Liegenschaften, beim Wohn- und Stadtbau wäre nebenbei bemerkt auch ohne Satzung möglich und im Übrigen angezeigt.

In der Diskussion um das grundsätzliche Für und Wider einer Satzung verwundert es daher nicht, dass bei vielen Bürgerinnen und Bürgern der Eindruck entstanden ist, dass die Stadt selbst zu wenig für den Erhalt oder die Anpflanzung öffentlicher Bäume unternimmt. Sie befürchten ein Messen mit zweierlei Maß: ein Fällverbot sowie harte Strafen für einzelne Bürger einerseits, während gleichzeitig Fällungen für Großprojekte (wie bereits erwähnte Platanen beim Museumsbau) genehmigt werden. Dies führt nicht eben zu Akzeptanz und Verständnis.

Privater Baumfrevel spielt keine erkennbare Rolle

In Oldenburg dominiert das Einfamilienhaus. Zu diesem gehört regelmäßig ein Garten. Das spricht zunächst schon einmal für eine grundsätzlich „grüne Stadt“. Unsere Stadt ist bisher auch ohne die nun geltende Satzung ausgekommen. Nach unserem Dafürhalten ist es dennoch in privaten Gärten nicht zu Baumverlusten in erheblichem Maß gekommen. Im Gegenteil: Viele Eigentümer und Eigentümerinnen eines Grundstücks mit Baumbestand kommen für ihren Baum oder ihre Bäume auf – für den eigenen Mehrwert, aber auch im Interesse übergeordneter Ziele. Sie tragen auch und ohne Satzung seit Jahren und Jahrzehnten die nicht unerheblichen Kosten für die Pflege und den Erhalt, gerade bei den in vielerlei Hinsicht wertvollen großkronigen Bäumen.

Was auffällt: Die überwiegende Anzahl der Kritiker einer Baumschutzsatzung hat nichts gegen Bäume, insbesondere nicht gegen die eigenen. Befürworter und Befürworterinnen der Satzung haben selbst oft gar keinen Baum oder Garten und werden auch als Nachbar nicht von den neuen Regeln beeinträchtigt.

Angesichts kleiner werdender Baugrundstücke und einer Nachverdichtung stellt sich allerdings neuerdings die Frage nach der Anpflanzung eines großwerdenden Baumes oftmals gar nicht. Landschaft- und Gartenarchitekten werden im Interesse ihrer Auftraggeber bei Baumpflanzungen im Gebiet der Stadt Oldenburg darauf hinweisen, dass der Verlust der Verfügungsrechte über Baum und Grundstück droht, wenn der Baum eine bestimmte Größe erreicht. Der langfristige Baumschutz wird durch die Satzung gefährdet, weil diese schon Anpflanzungen gefährdet.

Genehmigung bei Arbeiten auf dem Nachbargrundstück

Es geht bei der Kritik an der Satzung gar nicht allein um das Fällen der unter Schutz stehenden Bäume. Eine Genehmigung kann auch dann erforderlich werden, wenn nur wenige Äste entfernt werden sollen oder eine Störung des Wurzelwerks durch Befestigung des Bodens zu befürchten ist. Betroffen sind dabei auch Nachbargrundstücke, auf denen selbst kein Baum steht, die aber von dem Wurzelbereich und der Kronentraufe des Nachbarbaums betroffen sind. Hier wird die Nutzbarkeit der eigenen Freifläche durch die Baumschutzsatzung ebenfalls beeinträchtigt. So muss bei Pflaster- oder Erdarbeiten im Wurzelbereich des fremden Baums ebenfalls eine Genehmigung eingeholt werden.

Mehr Bürokratie und Belastung für die leere Stadtkasse

Andere Städte haben inzwischen erkannt, dass eine Baumschutzsatzung nicht immer das richtige Mittel ist, und haben sie darum wieder abgeschafft. Beispiele dafür sind Paderborn, Ravensburg oder Duisburg. Andere Städte wie München und Düsseldorf machen demgegenüber gute Erfahrungen. Darauf wird von Befürwortern der Satzung gerne verwiesen.

Es wird allerdings auch darauf ankommen, ob sich eine Stadt eine Baumschutzsatzung überhaupt leisten kann. Genehmigungen, Ersatzpflanzungen, Ausgleichszahlungen und Kontrollen, wie sie verlangt werden, sind mit einem nicht unerheblichen Verwaltungs- und Kostenaufwand verbunden. Einige Städte haben sich angesichts der Bürokratisierung zur Abschaffung entschieden. Die Gelder für Personal, das sich um Genehmigungen und Kontrollen kümmert, können direkt in Anpflanzungen, Maßnahmen zur Baumpflege und zum Klimaschutz fließen.

Das wünschen wir uns auch für unsere Stadt. In Oldenburg wird es angesichts der angespannten finanziellen Lage und eines prognostizierten Defizits von über 100 Millionen Euro für 2027 nicht nur darauf ankommen, wie die Mittel überhaupt aufgebracht werden sollen. Es wird auch wichtig sein, zu sehen, wie sie am sinnvollsten eingesetzt werden können, um dem Schutzzweck gerecht zu werden.

Dieser Artikel stammt aus dem digitalen Sonderrundbrief von Haus & Grund Oldenburg (vom 3. Februar 2026).

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