CO2KostAufG: Merkblatt hilft weiter
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Vermieter sind ab 2023 verpflichtet, sich an den CO₂-Kosten der Mieter zu beteiligen. Die Aufteilung erfolgt nach einem Stufenmodell und ist auf Abrechnungszeiträume anzuwenden – wie genau, beschreibt unser Merkblatt.
Am 10. November hat der Bundestag das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) beschlossen. Damit möchte die Bundesregierung Vermieter an der seit 2021 nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) erhobenen CO₂-Abgabe auf fossile Brennstoffe beteiligen.
Die wesentlichen Inhalte zu den technischen Details sowie eine Tabelle mit Verbräuchen von Heizöl und Gas pro m² und der entsprechenden Einordnung in die vom Gesetzgeber bestimmten Stufen können unserem Merkblatt entnommen werden – einfach hier klicken