Janssen Kolumne: Schwamm- oder Schlammstadt

Janssen Kolumne

Der ehemalige Vorsitzende von Haus & Grund Oldenburg, Lambert Janssen, ist bekannt für seine klaren Worte. Diesmal widmet er sich in seiner Kolumne den Vorgaben zur Zwischenspeicherung von Regenwasser.

Oldenburg ist nicht nur Stadt am Wasser, sondern nach starken Regenfällen vermehrt auch eine Stadt im Wasser. Was früher ein 50-Jahres-Niederschlag war, ist heute zwar nicht die Regel, aber häufiger geworden. Starkregen überlastet das Kanalnetz und überschwemmt Straßen. Dennoch befürchtet der OOWV zu wenig Wasser, nämlich für die Grundwasserbildung. Über gepflasterte Verkehrswege und Plätze wird Wasser zu schnell abgeleitet, ohne für Trinkwasserbildung oder Pflanzen zur Verfügung zu stehen.

Die zunehmende Versiegelung hat viele Gründe

Ursache ist auch die Verdichtung in Wohngebieten. Auf Baugrundstücken von 300 m² ist für Grünflächen kaum noch Platz. Bei Bebauung auf gewerblich genutzten Grundstücken geht es ohnehin um die möglichst große Ausnutzung mit Gebäuden und befestigten Flächen. Die zunehmende Versiegelung ist auch Folge unser Komfortansprüche. Man möchte trockenen Fußes zur Haustür gelangen. Der Parkplatz vor dem Supermarkt soll auch nicht unter Wasser stehen. Die Befestigung von Straßen und öffentlichen Plätzen ist unverzichtbar. Durch Matsch über den Schloßplatz oder Marktplatz zu stapfen ist auch nicht recht vorstellbar. Schlammstadt soll Oldenburg nicht werden.

Aber Oldenburg soll „Schwammstadt“ werden, indem Regenwasser gespeichert und verzögert abgegeben wird. Das kann sowohl auf den Grundstücken als auch zentral geschehen.

Möglichkeit 1: unterirdische Rigolen

Auf dem Grundstück wird in der Regel für oberirdische Speicherbecken wenig Platz sein. Aber es können sog. Rigolen für unterirdische Speicherung und Versickerung angelegt werden. In einigen Baugebieten werden sie oder andere Zwischenspeicher gefordert oder vorausgesetzt, wenn die Ableitung von Oberflächenwasser in die Kanalisation untersagt ist.

Möglichkeit 2: Begrünung der Hausdächer

Ein anderer teurer Weg zur Zwischenspeicherung ist die Dachbegrünung, die bis zu 90% des Niederschlags auffangen und bei sommerlichen Temperaturen auch verdunsten kann. Genutzt wird die Begrünung aber nur wenig (NWZ 24. September 2022). Ökologisch macht die Dachbegrünung durchaus Sinn, sie mindert die Folgen der Versiegelung an Ort und Stelle. Ökonomisch kann das anders aussehen. Trotz Förderung werden Eigennutzer es sich dreimal überlegen, ob sie die hohen Kosten für die Herstellung und den Unterhaltungsaufwand tragen wollen. Vermieter können sich die Überlegungen sparen. Die ohnehin schon hohen Baukosten steigen noch mehr, ohne dass Mieteinnahmen dem entsprechen können. Die Mehrkosten bleiben beim Eigentümer hängen.

Vermeiden lässt sich die Dachbegrünung nicht, wenn sie in Bebauungsplänen und örtlichen Bauvorschriften gefordert wird, was nach § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB und § 84 Abs. 3 NBauO möglich ist (etwa Bebauungsplan O-822 – nördlich Sandweg/südlich Sieben Bösen oder Bebauungsplan N-777 D -–Fliegerhorst/Mittelweg).

Was ist mit den vielen städtischen Flachdächern?

Es wäre sicher schon viel gewonnen, wenn die Stadt hier als Vorreiter in Aktion treten könnte. Aus-reichend Flachdächer dürften bei Schulen, Sporthallen und anderen städtischen Gebäuden vorhanden sein. Was Eigentümern auferlegt oder empfohlen wird, kann für öffentliche Gebäude sicherlich nicht falsch sein.


Beliebt bei Anwohnern, Spaziergängern und Mückenlarven: Rückhalte- und Versickerungsteich im Wohngebiet.
Foto: Janssen

Oder einfach nur Wasserteiche und -becken …

Herkömmliche Maßnahmen zur Wasserregulierung sind Teiche und Becken, die auch als Frei- und Erholungsflächen dienen und Wohnqualität steigern. Auch diese Flächen und die Maßnahmen müssen bezahlt werden. Der Investor – privat oder öffentlich – wird die Kosten auf die Baugrund-stücke umlegen.

Ein bewusster Umgang mit Regenwasser ist erforderlich und kostet Geld. Da die Ausweisung von Wohn- und Gewerbeflächen auch im öffentlichen Interesse liegt, sollte sich die Allgemeinheit auch an den Kosten beteiligen.

Zurück

Cookie-Hinweis

Diese Website nutzt Cookies, um Ihnen die bestmögliche Nutzererfahrung zu ermöglichen. Wenn Sie nachfolgend zustimmen, werden alle Einstellungen aktiviert.

Cookie-Einstellungen