Mietspiegel: Arbeit hat begonnen

MietspiegelSymbolbild: MQ-Illustrations / AdobeStock

Oldenburg bekommt im Lauf dieses Jahres einen Mietspiegel – und die Arbeit daran ist bereits angelaufen. Die erste Sitzung des Arbeitskreises zur Mietspiegelreform fand im November statt – mit Beteiligung von Haus & Grund.

Die 1. Sitzung des Arbeitskreises erfolgte im Kulturzentrum PFL am 2. November 2022 (17 bis 19 Uhr). Haus & Grund war als Vertreter der privaten Haus- und Grundeigentümer und Vermieter durch den Vorsitzenden und den Geschäftsführer vertreten.

Mit der Mietspiegelreform ist eine Pflicht zur Erstellung eines Mietspiegels für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die Möglichkeit Einwohnermeldedaten und Grundsteuerdaten sowie eine Auskunftspflicht für Vermietende und Mietende eingeführt worden. Ein qualifizierter Mietspiegel ist dabei nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen zu erstellen.

Als Stichtag der Befragung der Mieter und Vermieter ist der 1. Januar 2023 vorgesehen. Ein Inkrafttreten ist für den 1. Oktober 2023 vorgesehen.

Gemäß § 17 der Mietspiegelverordnung (MsV) sollen qualifizierte Mietspiegel in der Regel Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit mehr als zwei Wohnungen erfassen. Der Fragebogen sieht aufgrund der Besonderheiten auf dem Oldenburger Wohnungsmarkt (laut Zensus 2011 befanden sich 13 Prozent der Mietwohnungen in Gebäuden mit einer Wohnung und 13 Prozent in Gebäuden mit zwei Wohnungen) auch eine Einbeziehung von Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäusern vor.

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